AGB´s
AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen Saaletal Rocker
1. Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen den Saaletal Rocker und ihren Vertragspartnern [Kunden].
2. Vertrag
Verträge zwischen Saaletal Rocker und ihren Kunden entstehen durch
- Annahme eines schriftlichen Angebotes
- schriftlicher Vertrag
- das gesprochene Wort
3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich,jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:
Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage
Sollte der Kunde vom Vertrag zurücktreten, jedoch einen neuen Termin vereinbaren, so fallen lediglich Stornogebühren in Höhe von 10% der vereinbarten Konditionen an.
Außer Silvester Veranstaltungen oder Neujahrsempfänge, hier gelten obige Stornokosten.
Ein Rücktritt der Saaletal Rocker ist möglich:
• technisch bedingte Ausfälle
• Krankheit
• Unfall
• Tod
In den vorgenannten Fällen (außer im Todesfall) werden die Saaletal Rocker versuchen, für einen entsprechenden Ersatz zu den vereinbarten Konditionen zu sorgen.
Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Ein Rücktritt vom Vertrag / Buchung ist schnellstmöglich schriftlich oder fernmündlich den Saaletal Rocker zur Kenntnis zu geben.
4. Catering: Die Saaletal Rocker erhalten während der Veranstaltung ausreichend Getränke und eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.
5. Technische Anforderungen: Der Equipment Platzbedarf ist zwischen 8-10 m². Bitte stellen Sie auf jeden Fall 1 Tisch bereit. Der Veranstalter stellt einen geeigneten Stromanschluss (2 getrennte Stromkreise sind sinnvoll) in unmittelbarer Nähe der Bühne zur Verfügung. Die Bühne muss freigeräumt, stabil und trocken sein. Die Tanzfläche ist vor der Bühne einzurichten.
6. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch das Saaletal Rocker verursacht worden ist.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern vom Saaletal Rocker, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Sofern die Saaletal Rocker durch nicht von ihr zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen ect.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
7. Zahlungen
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an die Saaletal Rocker direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren vereinbarten Ende einer Veranstaltung.
b) Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert.
c) Unstimmigkeiten mit Leistungen müssen sofort und direkt vor Ort besprochen
werden. Es besteht im Nachhinein kein Recht auf Abzüge oder Rückhalt der
vereinbarten Gage.
d) Kein MwSt-Ausweis, da Kleinunternehmer nach §19 UStG
8. Allgemeines
a)Die Disco ist in der Programmgestaltung frei. Sie unterliegt keinerlei Weisungen vom Veranstalter oder eines Dritten. Jedoch werden die Saaletal Rocker bemüht sein, Musikwünsche zu erfüllen. Ein Anspruch auf Erfüllung eines jeden Musikwunsches besteht jedoch nicht. Die Mindestauftrittsdauer beträgt 4 Stunden. In der Auftrittsdauer ist der Auf- und Abbau der Anlage nicht enthalten. Unter Auftrittsbeginn zählt auch die Musikuntermalung (z.B. beim Gang ans Buffet).
Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung des Engagements noch während der Veranstaltung möglich. Jede weitere angefangene 1/4 Stunde wird laut Angebotspreis berechnet. Bei Pauschalarrangements (Open End) ist im beiderseitigen Einvernehmen das Ende der Musikbereitstellung zu vereinbaren. Ein Anspruch auf Fortsetzung des Programms besteht auch dann nicht, wenn nur sehr wenige Gäste das Programm zur Hintergrunduntermalung nutzen. Die Saaletal Rocker sind dann berechtigt, das Programm zu beenden.
b)Speziell bei Live Veranstaltungen gilt, das die Musiker entscheiden ob eine Veranstaltung vorübergehend oder ganz abgebrochen wird. Dies kann erforderlich werden, wenn es zu Pöbeleien und Störungen durch Gäste ausartet, durch betrunkene Gäste die Technik in Gefahr ist oder ein ordentlicher Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann. Die vorzeitige Beendigung solcher Veranstaltungen, durch die Saaletal Rocker oder Polizei berechtigt den Veranstalter nicht zu Preisnachlässen.
9.Parkplatz/Zufahrt
Für das Ein-/ und Ausladen der Anlage/des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. Bei größeren Distanzen zum Auftrittsort ist für das Ein-/und Ausladen vom Veranstalter ein Helfer zu stellen. Ein
Pkw-Parkplatz in der Nähe des Auftrittsortes ist vom Veranstalter zu gewährleisten
10. GEMA-Gebühren
Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Siehe unten Link
11.Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche, gesetzliche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
12. Erfüllung und Gerichtsstandort
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen den Saaletal Rocker und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung. Als Erfüllungsort und Gerichtsstandort, soweit rechtlich zulässig, wird Hammelburg vereinbart.
Mit einem Auftrag erkläre ich, dass ich die GEMA Richtlinien (www.gema.de) kenne und weiß, dass der Veranstalter für eventuelle Zahlungen aufkommen muss. In allen anderen Fällen ist der Veranstalter dafür verantwortlich, die Veranstaltung bei der GEMA rechtzeitig vor der Veranstaltung anzumelden und die entsprechenden Gebühren zu entrichten. Details finden Sie unter www.gema.de
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